VORWORT

Liebe Besucher, liebe Miteigentümer

Wir stellen Ihnen hier die „Stockwerkeigentümergemeinschaft Arvenbüel“ in Amden vor. Sie finden viele nützliche Informationen rund um das Wohnen und Leben im Arvenbüel und in der Region Amden. Gern nehmen wir auch Ihre Vorschläge und Anregungen für weitere Informationen und Angebote entgegen, welche wir in unseren Seiten integrieren könnten.

Unsere Liegenschaft besteht aus 40 Stockwerkeinheiten in den Häusern ABC, D und E auf dem gemeinsamen Grundstück Nr. 455. Jede Wohneinheit ist mit Begründung des Stockwerkeigentums gesetzlich-körperschaftlicher Bestandteil der Stockwerkeigentümergemeinschaft geworden, welche die Liegenschaft gemeinsam verwaltet. Die Verwaltung bezieht sich vornehmlich auf die gemeinschaftlichen Teile. Sie bestimmt über die Finanzierung, den Unterhalt, die Erneuerung und die allgemeine Benutzung. Für die eigene Wohnung sowie für zugewiesene Kellerabteile und Garagen besteht ein Sondernutzungsrecht welches dem jeweiligen Eigentümer ab Wohnungstür die volle Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeit einräumt, soweit nicht die Rechte der Mitbewohner oder der Allgemeinheit berührt werden. Das Nähere regelt das STEG-Reglement.

Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, werden Sie ohne weiteres Zutun Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft und bleiben es, so lange Sie Eigentümer Ihrer Einheit sind. Sie können – ohne Ihre Wohnung zu verkaufen – nicht aus der Gemeinschaft austreten. Das Gesetz lässt der Gemeinschaft aber einen breiten Spielraum, sich zu organisieren. Als einziges zwingendes Organ ist die Stockwerkeigentümerversammlung vorgesehen, die in Abstimmungen die wichtigen gemeinsamen Anliegen regelt und vor allem einen Verwalter für die laufenden Geschäfte wählt.

Damit die Stockwerkeigentümergemeinschaft im rechtlichen Verkehr handlungsfähig ist, kann sie im eigenen Namen klagen und betreiben, aber auch beklagt und betrieben werden. Um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, verfügt die Gemeinschaft auch über ein eigenes Vermögen. Jeder Stockwerkeigentümer muss bestimmte Beiträge an dieses gemeinsame Vermögen beisteuern. Trotz dieser Rechte ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft keine juristische Person, denn sie ist nicht Rechtsträgerin, sondern erhält ihre Rechte von den einzelnen Stockwerkeigentümern verliehen. (siehe Art. 530ff. OR).

Für weitere Informationen rund um’s Arvenbüel schauen Sie sich bitte einfach um. Im Menüfenster "links" finden Sie viele interessante Link`s und Informationen. Haben Sie Fragen, dann freuen wir uns, wenn Sie uns schreiben oder uns anrufen.

Vielen Dank!
Ihre STEG Amden