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Wir stellen Ihnen hier die Stockwerkeigentümergemeinschaft Arvenbüel
in Amden vor. Sie finden viele nützliche Informationen rund um das Wohnen und Leben
im Arvenbüel und in der Region Amden. Gern nehmen wir auch Ihre Vorschläge und Anregungen
für weitere Informationen und Angebote entgegen, welche wir in unseren Seiten integrieren
könnten.
Unsere Liegenschaft besteht aus 40 Stockwerkeinheiten in den Häusern ABC, D und E auf
dem gemeinsamen Grundstück Nr. 455. Jede Wohneinheit ist mit Begründung des Stockwerkeigentums
gesetzlich-körperschaftlicher Bestandteil der Stockwerkeigentümergemeinschaft geworden,
welche die Liegenschaft gemeinsam verwaltet. Die Verwaltung bezieht sich vornehmlich
auf die gemeinschaftlichen Teile. Sie bestimmt über die Finanzierung, den Unterhalt,
die Erneuerung und die allgemeine Benutzung. Für die eigene Wohnung sowie für zugewiesene
Kellerabteile und Garagen besteht ein Sondernutzungsrecht welches dem jeweiligen Eigentümer
ab Wohnungstür die volle Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeit einräumt, soweit nicht
die Rechte der Mitbewohner oder der Allgemeinheit berührt werden. Das Nähere regelt
das STEG-Reglement.
Erwerben Sie eine Eigentumswohnung, werden Sie ohne weiteres Zutun Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft
und bleiben es, so lange Sie Eigentümer Ihrer Einheit sind. Sie können ohne
Ihre Wohnung zu verkaufen nicht aus der Gemeinschaft austreten. Das Gesetz lässt
der Gemeinschaft aber einen breiten Spielraum, sich zu organisieren. Als einziges zwingendes
Organ ist die Stockwerkeigentümerversammlung vorgesehen, die in Abstimmungen die wichtigen
gemeinsamen Anliegen regelt und vor allem einen Verwalter für die laufenden Geschäfte
wählt.
Damit die Stockwerkeigentümergemeinschaft im rechtlichen Verkehr handlungsfähig ist,
kann sie im eigenen Namen klagen und betreiben, aber auch beklagt und betrieben werden.
Um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können, verfügt die Gemeinschaft auch über ein
eigenes Vermögen. Jeder Stockwerkeigentümer muss bestimmte Beiträge an dieses gemeinsame
Vermögen beisteuern. Trotz dieser Rechte ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft keine
juristische Person, denn sie ist nicht Rechtsträgerin, sondern erhält ihre Rechte von
den einzelnen Stockwerkeigentümern verliehen. (siehe Art. 530ff. OR).
Für weitere Informationen rund ums Arvenbüel schauen Sie sich bitte einfach um.
Im Menüfenster "links" finden Sie viele interessante Link`s und Informationen.
Haben Sie Fragen, dann freuen wir uns, wenn Sie uns schreiben oder uns anrufen.
Vielen Dank!
Ihre STEG Amden
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